ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER IT@BUSINESS GMBH & CO. KG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus
• den allgemeinen Bedingungen, Teil A,
• den besonderen Bedingungen für Werkleistungen, Teil B,
• den besonderen Bedingungen für EDV- Dienstleistungen, Teil C,
• den besonderen Bedingungen für Beratungsleistungen, Teil D,
• den besonderen Bedingungen für den Kauf und die Miete von Software, Teil E,
• den besonderen Bedingungen für die Überlassung von Hardware, Teil F,
• den besonderen Bedingungen für die Miete von Hardware, Teil G
• den besonderen Bedingungen für Hotlineleistungen, Teil H.
Alle Teile werden nachfolgend zusammengefasst „AGB” genannt.
Diese AGB gelten für alle Verträge, die IT@BUSINESS GmbH & Co. KG mit ihren Kunden
schließt.
TEIL A – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH DER AGB
(1) Die Regelungen dieses Teils A gelten, soweit nicht in den nachfolgenden Teilen
anderweitige Regelungen getroffen werden.
(2) Für alle Geschäfte von IT@BUSINESS gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung
Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Einem
formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. ÄNDERUNG DER AGB
(1) IT@BUSINESS ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb eines
bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu
ändern.
(2) Über Änderungen der AGB wird IT@BUSINESS den Kunden mindestens 30 Tage vor
dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den
Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich
widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der
Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen für alle ab
Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart.
Bei der vorgenannten Mitteilung weist IT@BUSINESS auf die vorgenannte Frist sowie auf
die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der
Widerspruchsmöglichkeit hin.
3. ANGEBOTE, ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN
(1) Allgemeine Darstellungen der Leistungen von IT@BUSINESS (z. B. auf den Webseiten
oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum
Vertragsabschluss dar.
(2) Alle Angebote von IT@BUSINESS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im
Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot von
IT@BUSINESS ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer
Bindungsfrist, ist IT@BUSINESS an das Angebot für zwei Wochen ab Angebotsdatum
gebunden.
(3) Aufträge des Kunden gelten durch IT@BUSINESS nur dann als angenommen, wenn
sie von IT@BUSINESS schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch
durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen. Ist der Kunde
Verbraucher, bedarf es immer einer ausdrücklichen Annahme durch It@business.
(4) IT@BUSINESS übernimmt kein Beschaffungsrisiko, wenn IT@BUSINESS einen
Bezugsvertrag über die geschuldete Lieferung mit ihrem Lieferanten geschlossen hat, es
sei denn, IT@BUSINESS hat die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung
zu vertreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich
informiert. Eine etwa bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.
(5) Wird neben einem Angebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet,
erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. die Bank. Wird der Antrag des Kunden
abgelehnt, ist IT@BUSINESS berechtigt, nicht aber verpflichtet, von dem Angebot
zurückzutreten.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechtigungen, Konzepten, Planungen und
sonstigen Unterlagen behält sich IT@BUSINESS das Eigentums- bzw. Urheberrecht vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche
Erlaubnis von IT@BUSINESS nicht zugänglich gemacht werden.
4. DIE LEISTUNGEN VON IT@BUSINESS
(1) Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der Leistungen ist die
Auftragsbestätigung von IT@BUSINESS oder, falls eine solche nicht vorliegt, das
Angebot von IT@BUSINESS.
(2) IT@BUSINESS behält sich handelsübliche Mengen-, Gewichts- und
Qualitätsabweichungen sowie geringfügige technische, konstruktive und gestalterische
Änderungen, insbesondere Verbesserungen, auch nach Vertragsabschluss vor, sofern
und soweit diese Änderungen den Kunden zumutbar sind.
(3) Soweit dem Kunden eine als Leistungs- bzw. Produktbeschreibung bezeichnete
Spezifikation von IT@BUSINESS vorliegt, werden dadurch die Eigenschaften bzw.
Beschaffenheit der betreffenden Leistung abschließend festgelegt. Die Übernahme
einer Garantie ist bei derartigen Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen
auf DIN-Normen usw. nicht anzunehmen.
5. GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERBRINGUNG
(1) IT@BUSINESS erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.
(2) Für Leistungen, die IT@BUSINESS auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als
am Geschäftssitz von IT@BUSINESS erbringt, werden Reisekosten und Spesen
berechnet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
(3) Soweit eine bestimmte Vorgehensweise nicht vereinbart ist, erbringt IT@BUSINESS
die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der Technik.
(4) IT@BUSINESS ist zu Teilleistungen berechtigt, die auch getrennt in Rechnung gestellt
werden können, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit
unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht
wesentlich eingeschränkt ist.
6. TERMINE UND AUSFÜHRUNGSFRISTEN
(1) Sämtliche von IT@BUSINESS im Angebot und/oder anderweitig genannten Liefer- und
Leistungstermine sowie Ausführungsfristen sind unverbindliche Orientierungswerte,
sofern Termine und/oder Ausführungsfristen von IT@BUSINESS nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
(2) Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand
innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der
Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die IT@BUSINESS nicht zu vertreten
hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt
ist.
(3) Alle Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger,
vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von IT@BUSINESS. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von IT@BUSINESS zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem betreffenden Zulieferer.
(4) Alle Termine und Ausführungsfristen verschieben bzw. verlängern sich vorbehaltlich
aller weiteren Rechte um die Zeit, in der sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.
7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen der Leistungen kann der Kunde nach Vertragsschluss
jederzeit vorschlagen. IT@BUSINESS veranlasst eine Analyse des Vorschlags. Hierfür
kann IT@BUSINESS eine Vergütung nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stunden
bzw. Tagessätze, falls solche nicht vereinbart sind zu den jeweils gültigen Sätzen nach
der Preisliste von IT@BUSINESS, verlangen.
(2) Voraussetzung für die Umsetzung von nach Vertragsschluss vom Kunden
vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen ist jeweils eine entsprechende Einigung
der Parteien, schriftlich oder per E-Mail. Soweit in einer solchen Änderungsvereinbarung
in Bezug auf Termine und/oder Ausführungsfristen nichts vereinbart ist, hat die
Umsetzung einer Änderungsvereinbarung eine dem Änderungs- bzw.
Ergänzungsaufwand entsprechende Verschiebung vereinbarter Leistungstermine und
eine Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen zur Folge.
8. ÜBERGABE UND ENTGEGENNAHME VON LEISTUNGEN, VERSAND
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von Leistungen am
Geschäftssitz von IT@BUSINESS.
(2) Der Versand von Hardware und/oder Software bzw. Leistungsergebnissen sowie die
Übermittlung von Leistungen zum Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(3) IT@BUSINESS behält sich vor, Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust zu
versichern. Der Kunde ist verpflichtet, IT@BUSINESS etwaige Schäden und/oder
Verluste unverzüglich nach Lieferung zu melden, damit IT@BUSINESS Ansprüche
gegenüber dem Transportversicherer wahren kann.
(4) Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme und Prüfung der Leistungen
verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Zeigt sich
später ein Mangel, ist der Kunde verpflichtet, den entdeckten Mangel innerhalb von zehn
Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieses
Mangels verliert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Jede gelieferte Ware bleibt Eigentum von IT@BUSINESS bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine
wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet.
Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur
Sicherung an Dritte übereignet werden.
(2) Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte
Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits hiermit eine aus der etwaigen
Veräußerung entstehende Forderung an IT@BUSINESS ab. Der Kunde ist ermächtigt,
diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen
IT@BUSINESS gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten
Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine
Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig.
IT@BUSINESS ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und
dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
(3) Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der
Kunde bereits hiermit seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem
Abnehmer an IT@BUSINESS ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den
IT@BUSINESS dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
(4) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist IT@BUSINESS sofort unter
Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer
eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten
Ware um die von IT@BUSINESS gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
handelt.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer
den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der
Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von
IT@BUSINESS insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen als die
Überschreitung vorliegt.
(6) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und
Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder
schleppender Zahlungsweise, ist IT@BUSINESS vorbehaltlich der ihr sonst zustehenden
Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und ihre
Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei
mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche von IT@BUSINESS aus dem
Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand
nicht zu vertreten hat.
10. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde unterstützt IT@BUSINESS bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen
soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung
sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur
ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für IT@BUSINESS kostenfrei
erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar,
• rechtzeitig alle von IT@BUSINESS zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,
• bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße
Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker,
Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen,
• IT@BUSINESS bzw. den von IT@BUSINESS Beauftragten innerhalb der üblichen
Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu
den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen,
• Für einen aktuellen Stand seiner IT Sorge tragen (z.B. aktueller Patch- Stand)
• Etwa erforderliche Datensicherungen vornehmen und
• Und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit IT@BUSINESS bzw. deren
Beauftragten anhalten.
Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden
Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von IT@BUSINESS oder im Angebot
bezeichnet.
(2) Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche
Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde IT@BUSINESS diese
Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen.
IT@BUSINESS wird diese beachten.
(3) Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen
IT@BUSINESS unverzüglich mitteilen. Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Werktagen
zu erfolgen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel verliert.
11. BEISTELLUNGEN DES KUNDEN
(1) Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des
Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal, usw.) müssen von diesem jeweils
rechtzeitig, für IT@BUSINESS kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist
jeweils der Geschäftssitz von IT@BUSINESS, soweit nicht im Einzelfall anderes
vereinbart ist.
(2) Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die
Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige
Rechte Dritter) verstoßen.
(3) Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere
Schutzschutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der
Kunde IT@BUSINESS das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte,
nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen
Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
12. VERZÖGERUNG/NICHTERBRINGUNG VON MITWIRKUNGEN BZW.
BEISTELLUNGEN, KOSTENFOLGEN
(1) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellpflichten nicht
nach und wird IT@BUSINESS hierdurch in der Leistungserbringung behindert, kann
IT@BUSINESS die geschuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Erbringung der
Mitwirkungsleistungen bzw. bei Stellungen verweigern. Derartige Verzögerungen auf
Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung
verbindlich vereinbarter Termine und Ausführungsfristen.
(2) Der Kunde ist IT@BUSINESS zum Ersatz der dieser aufgrund der mangelhaften
Mitwirkung bzw. bei Stellung des Kunden entstandenen Schäden verpflichtet.
13. WEITERE PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden,
in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen (z. B. Anbindung an das Datennetz,
Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software, Bereitstellung von
Speicherplatz) für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.
(2) IT@BUSINESS trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware
auszuschließen. IT@BUSINESS kann jedoch nicht die vollständige Sicherheit ihrer
Systeme und Software gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, in seinem
Verantwortungsbereich ebenfalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um seine
Systeme vor Schadsoftware zu schützen.
14. VERGÜTUNG UND PREISE
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen nach
Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessätze, im Übrigen
gemäß der jeweils geltenden Preisliste von IT@BUSINESS erbracht und berechnet. Im
Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind
unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche
Obergrenze bezeichnet sind. IT@BUSINESS erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete
Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der
Zeitaufwand ist vom Kunden jederzeit auf Wunsch von IT@BUSINESS, jedenfalls aber
mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, schriftlich zu bestätigen.
(2) Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt
dieser Festpreis allein die im Angebot von IT@BUSINESS in Bezug auf diesen Festpreis
auf aufgeführten bzw. sonst die unter konkreter Bezugnahme auf den Festpreis
ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Dies gilt entsprechend für die Vereinbarung
von wiederkehrenden (z. B. monatlichen) Vergütungen.
(3) Bei Dauerschuldverhältnissen (Software as a Service, Miete, usw.) ist die vereinbarte
Grundvergütung jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Nutzungsabhängige
Vergütungsbestandteile werden zum Ende eines Monats abgerechnet und in Rechnung
gestellt.
(4) Bei Dauerschuldverhältnissen ist IT@BUSINESS berechtigt, eine etwaige Grundpauschale
sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen zu erhöhen.
Die Erhöhung ist erstmals zulässig nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsbeginn.
Die Erhöhung ist mit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn
anzukündigen. Erhöhen sich die Kosten innerhalb von 24 Monaten um mehr als 12 %, hat der
Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden
der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird IT@BUSINESS
den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. Die Kosten für Versand,
Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert berechnet.
(6) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
15. SONSTIGE KOSTEN UND AUFWÄNDE
(1) Reisekosten und Spesen für Dienstreisen werden dem Kunden wie folgt berechnet,
soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:
• Für Fahrten mit dem PKW wird pro gefahrenem Kilometer der jeweils vereinbarte
Kilometersatz berechnet; ist keiner vereinbart, gilt ein Kilometersatz von 1,20 €.
• Tagesspesen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen
berechnet.
• Übernachtungskosten werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller
Höhe berechnet.
• Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug usw.) werden unter
Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet. Bahnfahrt: erste
Klasse, Flüge: Economy-Class, Langstreckenflüge ab 4 Stunden: Premium
Economy-Class oder höherwertig, falls nicht verfügbar.
Als Dienstreisen gelten alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen
und/oder vom Kunden gewünschten Reisen von Mitarbeitern von IT@BUSINESS.
(2) Bei postalischer Zu- oder Rücksendung von Materialien werden Versandpauschalen
berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen
abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen.
Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei IT@BUSINESS aufgrund
• unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
• mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder
• Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B., weil der
betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen
Mängelbehebungspflichten von IT@BUSINESS) und/oder aufgrund
diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten fallen.
16. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ELEKTRONISCHE RECHNUNG, ZAHLUNGSVERZUG
(1) Ab dem 1.1.2025 erfolgt unsere Rechnungsstellung ausschließlich in Form einer
strukturierten elektronischen Rechnung gemäß den gesetzlichen Anforderungen des §
4a Umsatzsteuergesetz. Als anerkanntes Format dieser Vorschrift gilt ausschließlich
eine Rechnung im strukturierten Datenformat (zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD).
Rechnungen in Papierform oder unstrukturierten PDF-Dateien werden nicht akzeptiert.
Die Rechnungsübermittlung erfolgt über den vereinbarten elektronischen
Kommunikationskanal. Der Rechnungsteller verpflichtet sich, die Rechnung im XML
basierten Format oder anderen gesetzlich anerkannten Formaten zu übermitteln. In
anderer Form übermittelte Rechnungen werden nicht akzeptiert.
Die Parteien stellen sicher, dass auf beiden Seiten die notwendigen technischen
Systeme zur Versendung und Annahme elektronischer Rechnungen vorhanden und
funktionsfähig sind. Die Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf
fehlende oder fehlerhafte Empfängersysteme der jeweils anderen Vertragspartei
zurückzuführen sind.
Sollten sich die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung
ändern, gelten diese automatisch und gehen den Vereinbarungen in diesem Vertrag vor.
Vom Gesetz geforderte technische Änderungen sind unverzüglich von beiden Parteien
umzusetzen. Nach einer solchen technisch vorgeschriebenen Änderung werden die
Parteien das Funktionieren der Kommunikation testen.
Eine wechselseitige Kostenerstattung für diese Aufgaben findet nicht statt.
(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, stellt IT@BUSINESS ihre Leistungen wie
folgt in Rechnung:
• bei Lieferung von Hardware oder Software: mit Lieferung;
• bei Vergütung nach Aufwand: monatlich und/oder mit Abschluss der
Leistungserbringung;
• bei wiederkehrender Vergütung: monatlich im Voraus oder für den laufenden
Monat;
• bei Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises: Nach dem im Angebot oder
anderweitig vereinbarten Zahlungsplan; ist kein Zahlungsplan vereinbart: 40 %
nach Auftragserteilung und 60 % nach Abnahme der jeweiligen Leistung durch
den Kunden.
IT@BUSINESS behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
(3) Reisekosten werden dem Kunden in der Regel im Monat der Reise oder im
darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt.
(4) Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit Zugang der Rechnung fällig
und sind innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht in der
Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. Skontoabzüge werden nicht
akzeptiert.
(5) Zahlungen gelten an dem Tag und Ort als geleistet, an dem IT@BUSINESS über den
Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und
Kosten gehen zulasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung
erfolgen.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann IT@BUSINESS Verzugszinsen in Höhe von neun
Prozentpunkten über dem Basiszins verlangen; die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
17. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
(1) Der Kunde kann gegen Forderungen von IT@BUSINESS nur mit solchen
Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
(2) Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche
betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
18. LAUFZEIT VON VERTRÄGEN
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung
wiederkehrender Leistungen (z. B. Rechenzentrumsleistung oder Housing) grundsätzlich
auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die
Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende/Quartalsende
gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
(2) Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für IT@BUSINESS insbesondere vor, wenn der Kunde trotz
Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
19. GEWÄHRLEISTUNG BEI MÄNGELN AN LEISTUNGEN
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt IT@BUSINESS
keine Gewährleistung, dass die Leistungen mit Leistungen oder Produkten Dritter
zusammenarbeiten.
(2) Sofern IT@BUSINESS gegenüber dem Kunden zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist,
hat der Kunde die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu
beschreiben. IT@BUSINESS leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung,
und zwar nach Wahl von IT@BUSINESS durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
IT@BUSINESS stehen für jeden Mangel mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung zu.
Schlägt die von IT@BUSINESS durchgeführte Nacherfüllung fehl, ist der Kunde
berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Kauf der mangelhaften
Ware zurückzutreten. Im Fall der Nachlieferung oder des Rücktritts hat IT@BUSINESS
einen Anspruch auf angemessene Nutzungsentschädigung für die bisherige Nutzung der
Ware.
(3) Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines
Mangels leistet IT@BUSINESS nur im Rahmen der nachstehenden
Haftungsbestimmungen.
(4) Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Kunden, insbesondere unter
Einbeziehung Dritter, ist ausgeschlossen.
(5) Soweit die vereinbarten Leistungen mietvertraglichen Mängelrecht unterliegen, gilt
dieses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543
Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des
vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
Unbeschadet nachstehender Haftungsvorschrift ist weiter die
verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.
(6) Ansprüche aus der gesetzlichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Arglist,
mit Ablauf von zwölf Monaten nach Ablieferung der Produkte bzw. Abnahme der
betreffenden Leistungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2
BGB, § 634a BGB und § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IT@BUSINESS sowie bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung oder den
Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.
20. ABWICKLUNG VON FREMDGARANTIEN
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben
werden. Sie begründen daher für IT@BUSINESS keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist
daher selbst verpflichtet, die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus
der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum
und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten
eines Ersatzgerätes. IT@BUSINESS ist dem Kunden gern behilflich bei der
Geltendmachung und Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller,
behält sich aber vor, für den dadurch entstehenden Aufwand eine Vergütung nach der
jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.
21. SCHUTZRECHTE DRITTER
(1) Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder
Urheberrechte durch die von IT@BUSINESS gelieferten Waren gegenüber dem Kunden
geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Waren durch den Kunden
hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, wird IT@BUSINESS nach ihrer Wahl und auf ihre
Kosten entweder die Waren so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht
verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen
entsprechen, oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Waren
gegenüber dem Dritten freistellen.
(2) Schlägt die vorgenannte Nacherfüllung fehl oder sind diese Maßnahmen für
IT@BUSINESS unzumutbar, ist der Kunde unter Anrechnung einer angemessenen
Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung berechtigt, nach seiner Wahl vom Kauf
der betroffenen Ware zurückzutreten oder dessen Preis zu mindern.
(3) Der Kunde hat IT@BUSINESS von Ansprüchen Dritter wegen
Schutzrechtsverletzungen unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf die behauptete
Verletzung nicht anerkennen und darf jedwede Auseinandersetzung mit dem Dritten
über die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit IT@BUSINESS führen.
(4) Ansprüche des Kunden aus Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die
Verletzung vom Kunden selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Kunden
beruht, durch eine nach der Produktinformation nicht vorgesehene Anwendung oder
dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit
nicht von IT@BUSINESS gelieferten Waren eingesetzt wird.
(5) Die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, die Verletzung
beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden
wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit nicht in
diesen Bedingungen eine Haftung vorgesehen ist.
22. HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG
(1) In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene
Angaben von IT@BUSINESS sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine
Zusicherung von Eigenschaften.
(2) Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist,
ist die Haftung von IT@BUSINESS nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des
Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von IT@BUSINESS nach den
folgenden Bestimmungen.
(3) IT@BUSINESS haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und
zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(4) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch IT@BUSINESS bzw. ihre
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
herbeigeführt wurden, haftet IT@BUSINESS unbeschränkt.
(5) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von
IT@BUSINESS beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen
des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet
werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung
für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(6) In den Fällen einer Haftung nach Abs. (5) ist die Haftung von IT@BUSINESS im
Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf
einen Betrag in Höhe von 2.000.000,00 EUR und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von
2.500.000,00 EUR begrenzt.
(7) Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für
Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
(8) Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei
üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
23. HÖHERE GEWALT
Ereignisse, die IT@BUSINESS, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen
nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“), insbesondere nicht zu vertretende
technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von IT@BUSINESS,
Stromausfälle, nicht Funktionieren von Telefonleitungen oder andere vergleichbare
technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von
der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden
vertraglich übernommenen Leistungspflicht.
24. VERTRAULICHKEIT; DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
(1) Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen
verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend
zusammenfassend „vertrauliche Informationen“ genannt. Keine vertraulichen
Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht
werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen oder ohne Zutun der
anderen Partei öffentlich bekannt werden.
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen
(3) Soweit IT@BUSINESS für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28
EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.
(4) Sofern IT@BUSINESS sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist IT@BUSINESS berechtigt,
vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen,
soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist.
IT@BUSINESS wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen
Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.
(5) IT@BUSINESS ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von
Kundendaten berechtigt, soweit sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder
behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt,
die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(6) Soweit IT@BUSINESS Datensicherungen durchführt oder durchführen lässt, dienen
diese in erster Linie einer Wiederherstellung der Daten und Systeme zum letzten
möglichen Wiederherstellungszeitpunkt nach einem Notfall (Desaster Recovery). Der
Kunde hat keinen Anspruch auf individuelle Wiederherstellung von durch ihn gelöschten
Daten.
25. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, es sei denn die
Parteien haben bei einer nicht schriftlichen Vereinbarung an die Änderung dieser
Schriftformklausel gedacht.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen
den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in
ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien
gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn
sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.
(3) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von
IT@BUSINESS.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von IT@BUSINESS. IT@BUSINESS ist jedoch
berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an
jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein
kann.
(5) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts
Deutschland.
TEIL B – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WERKLEISTUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN
Die Regelungen dieses Teils C gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen,
soweit sie von diesen abweichen, den Regelungen von Teil A dieser AGB vor.
2. ABNAHME VON ARBEITSERGEBNISSEN
(1) IT@BUSINESS wird dem Kunden die Bereitstellung von werkvertraglichen
Arbeitsergebnissen zur Abnahme jeweils schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Kunde
wird mit der Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich beginnen und jedes Arbeitsergebnis
innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von sieben
Kalendertagen ab Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses, abnehmen, soweit
nicht nachfolgend oder sonst wie etwas anderes vereinbart ist.
(2) IT@BUSINESS ist zur Teilnahme an der Abnahmeprüfung berechtigt. Eine
Unterstützung des Kunden durch IT@BUSINESS bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen
gesonderte Vergütung gemäß den vereinbarten, ansonsten nach der gültigen Preisliste
geltenden Stundensätzen von IT@BUSINESS.
(3) Unwesentliche Mängel von Arbeitsergebnissen hindern nicht die Abnahme.
(4) Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung vom Kunden an IT@BUSINESS
gemeldete und abnahmehindernde Mängel der Arbeitsergebnisse wird IT@BUSINESS
innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
(5) Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich, sobald sämtliche fristgerecht gemeldeten
und abnahmehindernden Mängel behoben wurden oder IT@BUSINESS nachgewiesen
hat, dass es sich nicht um Mängel im Sinne des § 640 BGB handelt.
(6) Der Kunde bestätigt die erfolgreiche Abnahme schriftlich gegenüber IT@BUSINESS.
(7) Erklärt bzw. bestätigt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist weder schriftlich
die Abnahme, noch teilt er bis zum Ablauf der Abnahmefrist berechtigt das
Vorhandensein von abnahmehinderlichen Mängeln mit, gelten die Arbeitsergebnisse als
abgenommen.
(8) Darüber hinaus gelten Arbeitsergebnisse als abgenommen, wenn der Kunde diese
produktiv einsetzt, ohne abnahmehinderliche Mängel zu melden.
(9) Die Abnahme gilt schließlich auch als erfolgt, wenn IT@BUSINESS dem Kunden eine
angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde innerhalb dieser Frist die
Abnahme nicht durchgeführt hat.
(10) IT@BUSINESS kann die Abnahme von Teilergebnissen verlangen. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten auch für derartige Abnahmen. Im Fall der Abnahme von
Teilergebnissen stehen bei späteren Teilabnahmen auftretende Mängel, die ihre Ursache
in den bereits abgenommenen Teilergebnissen haben, der Abnahme der späteren
Teilergebnisse nur dann entgegen, wenn der Mangel das Zusammenwirken mit den
späteren Teilergebnissen nicht nur unwesentlich behindert bzw. die Funktionalität nicht
nur unwesentlich beeinträchtigt und dies für den Kunden im Rahmen der
vorangegangenen Teilabnahme isoliert nicht erkennbar war.
3. NUTZUNGSRECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den
gemäß den vertraglichen Vereinbarungen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen jeweils
ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbegrenztes Recht
zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck bzw. für die
vertraglich vereinbarten Nutzungsarten, und zwar jeweils ausschließlich für interne
betriebliche Zwecke.
(2) Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt und nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beschränken sich die durch vorstehende
Regelung eingeräumten Nutzungsrechte auf den Objektcode der Software, d. h. ein
Anspruch des Kunden auf den Quellcode besteht nicht.
(3) Die Nutzungsrechtseinräumung zugunsten des Kunden steht unter der
Voraussetzung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung an IT@BUSINESS.
(4) Alle nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumten Nutzungs- und
Verwertungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen bleiben bei
IT@BUSINESS. Insbesondere hat IT@BUSINESS das Recht, alle den Arbeitsergebnissen
zugrundeliegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-how,
Vorgehensweisen usw. uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.
TEIL C – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR EDV-DIENSTLEISTUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch
IT@BUSINESS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen
Bedingungen des Teil A vor.
2. PERSONAL VON IT@BUSINESS
IT@BUSINESS erbringt Dienstleistungen mit qualifiziertem Personal. Der Kunde wird
Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem von
IT@BUSINESS benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den
übrigen von IT@BUSINESS eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die von
IT@BUSINESS eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch
soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der vereinbarten Leistungen durch
IT@BUSINESS ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde hat daher insbesondere
– sämtliche Fragen der Mitarbeiter von IT@BUSINESS über die tatsächlichen und
rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, zutreffend
und kurzfristig zu beantworten, soweit es für die Durchführung dieses Vertrages
darauf ankommt;
– auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände zu erteilen, die von Bedeutung
für die Vertragsdurchführung sein können;
– gegenüber IT@BUSINESS verantwortliche Mitarbeiter zu benennen, die als
Ansprechpartner im Hause des Kunden zur Verfügung stehen und
entscheidungsbefugt sind.
Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht und entsteht IT@BUSINESS hierdurch ein
zusätzlicher Aufwand, hat der Kunde diesen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen.
Grundlage der Berechnung dieses Zusatzaufwandes ist der für das Projekt vereinbarte
Stundensatz. Ist ein Festpreis vereinbart, gilt der Stundensatz nach der jeweils gültigen
Preisliste von IT@BUSINESS zur Berechnung des zusätzlichen Aufwandes als vereinbart.
4. VERGÜTUNG
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Dienstleistungen von IT@BUSINESS
nach Aufwand abgerechnet. Es gelten die jeweiligen Stundensätze einschließlich
Nebenkosten gemäß Preisliste von IT@BUSINESS. Ein Festpreis wird, soweit nichts
anderes vereinbart ist, wie folgt fällig: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und
Restzahlung nach Erbringung der Dienstleistung.
5. KOSTENSCHÄTZUNG
Wird eine Dienstleistung nach Aufwand abgerechnet und hat IT@BUSINESS eine
Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgegeben, ist IT@BUSINESS verpflichtet,
dem Kunden unverzüglich Mitteilung zu machen und die Arbeiten vorläufig einzustellen,
wenn absehbar ist, dass der geschätzte Aufwand um voraussichtlich mehr als 20 %
überschritten wird. Der Kunde hat dann das Recht, zu entscheiden, ob er die Arbeiten
fortsetzen lässt. Grundlage ist dann eine neue Aufwandschätzung durch IT@BUSINESS.
Der Kunde kann aber auch nach seiner Wahl den Auftrag kündigen. Er hat in diesem Fall
den erbrachten Aufwand der IT@BUSINESS zu bezahlen und erhält sämtliche
Arbeitsergebnisse, die bis dahin von IT@BUSINESS erstellt worden sind. Ferner zahlt der
Kunde die Hälfte der noch offenen Differenz aus der anfänglichen Aufwandsschätzung.
6. NEBENKOSTEN
Für Nebenkosten gilt Ziffer 15 des Teil A.
7. DATENSICHERUNG DES KUNDEN
(1) Wenn die von IT@BUSINESS übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDVGeräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der
Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung
mit vertretbarem Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden
können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem
Mitarbeiter von IT@BUSINESS vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen.
IT@BUSINESS wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten
Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen,
dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene
Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob
eine Datensicherung erfolgreich war, bekommt man nur durch eine Rücksicherung der
Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden
empfohlen, regelmäßig durchzuführen. IT@BUSINESS ist bereit, eine solche
Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatzauftrag, der nach
Aufwand abgerechnet wird.
(2) Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch
IT@BUSINESS nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe
zurückgesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise
enthalten sind, kann IT@BUSINESS nicht feststellen. Dem Kunden wird daher
empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.
8. RECHTE AN DEN VERKÖRPERTEN DIENSTLEISTUNGSERGEBNISSEN
IT@BUSINESS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte,
unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages
erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus
Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten
Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von
diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
9. MÄNGEL DER LEISTUNG VON IT@BUSINESS
(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat
IT@BUSINESS dies zu vertreten, so ist IT@BUSINESS verpflichtet, die Dienstleistung
ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu
erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat,
spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße
Erbringung der Dienstleistung aus von IT@BUSINESS zu vertretenden Gründen auch
innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in
wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In
diesem Falle hat IT@BUSINESS Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden
der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur
für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der
Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) IT@BUSINESS hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der
Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für
solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erklärung der
Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
TEIL D – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von EDV-Beratung durch
IT@BUSINESS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen
Bedingungen des Teil A vor.
2. DIENSTLEISTUNG
IT@BUSINESS erbringt EDV-Beratung ausschließlich als Dienstleistung. Der Kunde
bestimmt Aufgabe und Vorgehensweise der EDV-Beratung.
3. MITARBEITEREINSATZ
(1) IT@BUSINESS setzt zur Durchführung der in diesem Vertrag festgelegten
Dienstleistungen ausschließlich ausreichend qualifizierte Berater ein.
(2) IT@BUSINESS bestimmt allein, wann und wo die Mitarbeiter ihre Leistung erbringen
und ist berechtigt, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen auszutauschen. Die Benennung
von Mitarbeitern der IT@BUSINESS entspricht dem Kenntnis- und Planungsstand zum
Zeitpunkt der Beauftragung. Sollte im Bedarfsfall ein Mitarbeiteraustausch erforderlich
werden, wird IT@BUSINESS auf vergleichbare Qualifikation achten. Das eingesetzte
Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.
4. ANSPRECHPARTNER
IT@BUSINESS benennt einen Ansprechpartner und der Kunde einen verantwortlichen
Projektleiter für die von IT@BUSINESS zu erbringende Dienstleistung. Der Projektleiter
des Kunden steht zur Klärung von Fragen zur Verfügung und ist berechtigt, verbindliche
Auskünfte zu geben und Entscheidungen zu treffen.
5. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN
(1) Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das
Projektberichtswesen obliegt dem Kunden. Der Projektleiter des Kunden trägt die
Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des
Projekts.
Der Ansprechpartner von IT@BUSINESS wird den Projektleiter des Kunden hierbei
unterstützen. Er ist ferner für die Leitung der von IT@BUSINESS eingesetzten Mitarbeiter
in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung
notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für IT@BUSINESS
kostenfrei erbracht werden.
(3) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die
vertragsgemäße Leistungserbringung des IT-Dienstleisters. Erfüllt der Kunde diese
Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende
Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
(4) Infrastrukturelle Mitwirkungsleistungen
Der Kunde stellt IT@BUSINESS, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen
Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über
Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung von
IT@BUSINESS.
Der Kunde stellt für die Leistungserbringung adäquate Büroräume mit ausreichender
Ausstattung zur Verfügung.
(5) Bezüglich weiterer Mitwirkungsleistungen des Kunden gilt Ziffer 10 des Teil A.
(6) Besondere Mitwirkungsleistungen sind ggf. zusätzlich zu vereinbaren.
7. VERGÜTUNG
(1) Honorar
Der Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Er besteht aus 6 Stunden
Beratung und zwei Stunden Dokumentation der Beratungsleistung. Beratungstage, die in
geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stundenbasis
abgerechnet. Auch dafür gilt das vorstehende Verhältnis von 6:2 Stunden. Ein
entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten
Beratungsaufwänden wird durch IT@BUSINESS geführt und kann vom Kunden jederzeit
eingesehen werden.
(2) Gibt IT@BUSINESS eine Aufwandsschätzung ab, gilt Ziffer 5 von Teil C.
(3) Leistungsübergabe
IT@BUSINESS wird etwaige Begleitergebnisse der Leistung, wie beispielsweise
Arbeitspapiere, dem Kunden zum Ende der Leistungszeit übergeben.
(4) Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von
IT@BUSINESS erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich
unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke
einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder
Materialien zu verbinden.
(5) Sorgfaltspflicht
IT@BUSINESS führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der
Branche und den Bedürfnissen des Kunden gerecht werden.
TEIL E – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF UND DIE MIETE VON
SOFTWARE
1. GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN
Die Regelungen dieses Teils F gelten für die Überlassung von Computerprogrammen und
gegebenenfalls zugehörigem Begleitmaterial – nachfolgend zusammenfassend
„Software“ genannt – zur Nutzung auf Systemen des Kunden gegen einmalige Vergütung
(Kauf) oder zur zeitlich begrenzten Nutzung (Miete). Diese Bestimmungen gehen, soweit
diese dadurch abgeändert werden, den weiteren Bestimmungen von Teil A dieser AGB
vor.
2. GEGENSTAND DER LEISTUNGEN
Es wird ausschließlich Software von Fremdherstellern überlassen. Überlassen wird die
jeweils vertraglich vereinbarte Version. Zusätzlich erhält der Kunde diejenigen
Dokumentationen, wie sie der Hersteller zur Verfügung stellt. Dies kann auch in
Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch der Fall sein und auch nur ausdruckbar. Auch
ist es möglich, dass eine solche Anwenderdokumentation nur als Online-Hilfe zur
Verfügung steht, die dann auch nicht alle Funktionalitäten des Programms erläutert.
IT@BUSINESS hat auf Ausgestaltung und Umfang dieser Dokumentationen keinen
Einfluss.
3. UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu
bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse
Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software sind, außer in den
Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig.
(2) IT@BUSINESS überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde
erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte
einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die
Hersteller festzustellen und einzuhalten.
(3) Dokumentationen zur Software werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom
Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer
Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als Online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung
stehen. IT@BUSINESS ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Software in die
deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. IT@BUSINESS übernimmt keine
Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Software und den Umgang mit ihr
vollständig beschreiben.
(4) Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert
zu belassen.
(5) Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den
Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es
sei denn, dass dieser vom Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.
(6) Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten von IT@BUSINESS geliefert
werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind, darf
der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für
deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
(7) Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung
unberechtigter Nutzung enthalten.
(8) Der Kunde ist im Falle der Weiterüberlassung der Software verpflichtet, seinen
etwaigen Abnehmern hinsichtlich der Software entsprechende schriftliche
Verpflichtungen aufzuerlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang
hinausgehenden Rechte einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, IT@BUSINESS den
Namen und die vollständige Anschrift der etwaigen Abnehmer schriftlich mitzuteilen.
4. NACHWEIS DER NUTZUNG; AUSKUNFTSERSUCHEN, NUTZUNGSKONTROLLE
(1) Auf Anfrage von IT@BUSINESS wird der Kunde im zumutbaren Umfang unverzüglich
und schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob er Software vertragsgemäß nutzt. Diese
Mitteilung hat alle zur Überprüfung notwendigen Angaben zu enthalten.
(2) Der Kunde wird IT@BUSINESS zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung im
zumutbaren Umfang Zugang zu seinen diesbezüglichen Aufzeichnungen und Systemen
gewähren. Alle in diesem Zusammenhang erhaltenen Informationen wird IT@BUSINESS
vertraulich behandeln und Dritten nur insoweit zugänglich machen, wie dies zur
Wahrung der Rechte von IT@BUSINESS zwingend erforderlich ist.
5. LIZENZZÄHLER
IT@BUSINESS ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zur Überprüfung
der vertragsgemäßen Nutzung der Software in diese zu integrieren.
6. SOFTWAREPRODUKTE DRITTER
Soweit es sich bei der Software um Softwareprodukte eines DrittIT@BUSINESSs
handelt, können für diese Softwareprodukte abweichende Regelungen gelten,
insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Grenzen des Nutzungsrechts. Der
Kunde hat sich über die für diese Softwareprodukte geltenden Nutzungsbedingungen zu
informieren und diese zu beachten.
7. PROGRAMMSPERRE
Die Software der DrittIT@BUSINESS kann technische Mittel zur Verhinderung
unberechtigter Nutzung aufweisen.
8. DAUER DER BEREITSTELLUNG UND NUTZUNG DER LEISTUNGEN
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt der Vertrag mit der Freischaltung
der Leistungen durch IT@BUSINESS. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und
verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 36 Monate, sofern er nicht
von einer der Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit
gekündigt wird.
Es kann vorkommen, dass Hersteller längere Laufzeiten für die Lizenz festlegen.
Dadurch kann es bei unterschiedlichen Bestellzeitpunkten zu unterschiedlichen
Ablaufdaten der Lizenzen kommen. Das bedeutet, dass der Kunde bei einer Kündigung
mit unterschiedlichen Auslaufzeitpunkten seiner Zahlungspflicht rechnen muss.
(2) Erweiterungen des Leistungsumfangs, zum Beispiel durch Vereinbarung weiterer zu
betreuender Devices, stellen einen neuen Vertragsschluss dar mit der Folge, dass eine
neue Vertragslaufzeit von 36 Monaten beginnt.
9. GEWÄHRLEISTUNG BEI MÄNGELN AN SOFTWARE
(1) Softwarekauf
Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der vertraglichen Ware oder der
Werkleistung nur unerheblich beeinträchtigen, sind keine Sachmängel. IT@BUSINESS
erbringt Gewährleistung bei Mängeln gekaufter Software zunächst durch Nacherfüllung,
und zwar nach Wahl von IT@BUSINESS durch Nachbesserung oder durch
Ersatzlieferung, wobei IT@BUSINESS für jeden Mangel zwei Nacherfüllungsversuche
zustehen. Für die Beschaffenheit der Software ist die zugehörige Produktbeschreibung
maßgeblich. Nur Abweichungen davon begründen einen Mangel. IT@BUSINESS
übernimmt keine Gewährleistung, dass die Software mit Softwareprogrammen Dritter
zusammenarbeitet, es sei denn, die Produktbeschreibung sieht eine solche
Zusammenarbeit ausdrücklich vor.
Bei Programmen von Fremdherstellern bestimmt sich die notwendige Zeit für die
Fehlerbeseitigung durch dessen Organisation. Nötigenfalls erarbeitet IT@BUSINESS
Umgehungsmaßnahmen. Dies gilt auch, wenn solche Programme als Werkzeug für die
Programmerstellung eingesetzt werden. Ergänzend gilt Ziffer 19 des Teil A.
(2) Softwaremiete
Wird dem Kunden Software zeitlich befristet überlassen, gilt mietvertragliches
Mängelrecht, wobei jedoch die verschuldensunabhängige Haftung von IT@BUSINESS
gemäß § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vorhanden waren, ausgeschlossen ist.
(3) Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines
Mangels leistet IT@BUSINESS nur im Rahmen der Ziffer 22 des Teil A.
10. VERJÄHRUNG
Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren, mit Ausnahme von Arglist, mit Ablauf von
zwölf Monaten ab Zurverfügungstellung der Software an den Kunden.
TEIL F – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERLASSUNG VON HARDWARE
1.GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden besonderen Bedingungen gelten für den Verkauf von Hardware und
gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
2. LEISTUNGSUMFANG
Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Geräte (Hardware) einschließlich
etwaiger vereinbarter Betriebssystemsoftware. Die Betriebssystemsoftware ist in
ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert. Quellcodes werden nicht
mitgeliefert. Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware
das einfache, nicht ausschließliche Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der
vertraglich vereinbarten Hardware zu nutzen.
3. HANDBÜCHER; DOKUMENTATIONEN
Dokumentationen zur Hardware werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom
Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer
Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als Online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung
stehen. IT@BUSINESS ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Hardware in die
deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. IT@BUSINESS übernimmt keine
Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Hardware und den Umgang mit ihr
vollständig beschreiben.
4. INSTALLATION
Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind
nicht Gegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart ist.
5. EXPORTVORSCHRIFTEN
Hardware-Betriebssystemsoftware kann Exportrestriktionen der USA oder des U.K.
unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen
seitens des Kunden zu beachten.
6. LIEFERUNG
(1) Die Lieferung erfolgt frei Haus an die im Vertrag angegebene inländische Anschrift
des Kunden. Lieferungen in das Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Solche Lieferungen sind kostenpflichtig. Das gilt auch für die Lieferung auf deutsche
Inseln.
(2) Mit Übergabe der Produkte an den von IT@BUSINESS bestimmten Frachtführer geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den
Kunden über. IT@BUSINESS wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine
entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
(1) IT@BUSINESS stellt Hardware nicht selbst her, sondern liefert die Hardware von
Fremdherstellern. Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware unverzüglich auf
erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, falls er sie festgestellt hat, ebenfalls
unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er
verpflichtet, ihn innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls
er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels verliert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
Verbraucher ist. IT@BUSINESS ist berechtigt, gemeldete Fehler zunächst nach ihrer
Wahl nachzubessern oder durch Neulieferung eines Gerätes zu beheben. Schlägt die
Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte auf Rücktritt oder Minderung sowie daneben Schadensersatz
zu.
(2) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Übergang
der Gefahr auf den Kunden.
(3) Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte
verändert hat, durch Dritte verändern ließ oder mit anderen Produkten verwendet hat, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe
vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der IT@BUSINESS in
diesen Fällen wesentlich erhöht, hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu
vergüten.
(4) Ansprüche wegen Mängeln der Produkte verjähren, soweit es sich nicht um
Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.
(5) Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt war, kann IT@BUSINESS den
ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig
gehandelt hat.
(6) Das Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der ganzen
Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Im Fall des berechtigten Rücktritts des
Kunden ist IT@BUSINESS berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch die
kundenbezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese
Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt,
wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum
Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.
(7) Hat IT@BUSINESS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und
Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
TEIL G – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE VON HARDWARE
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden besonderen Bedingungen gelten für die Miete von Hardware und
gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
IT@BUSINESS vermietet dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Mietschein im
Einzelnen bezeichnete Hardware, nachstehend „die Mietsache“. Der Kunde erhält ein
Bedienungshandbuch in der jeweils vom Hersteller zur Verfügung gestellten Form. Dies
kann auch in fremden Sprachen der Fall sein oder nur elektronisch oder als Onlinehilfe
zur Verfügung stehen.
3. ANLIEFERUNG, HERBEIFÜHRUNG DER BETRIEBSBEREITSCHAFT
(1) IT@BUSINESS liefert die in § 1 bezeichnete Mietsache zu dem im Mietschein
angegebenen Aufstellungsort. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei persönlicher
Auslieferung durch IT@BUSINESS trägt der Kunde die Anfahrtskosten.
(2) Die Kosten für die Inbetriebnahme der Mietsache trägt der Kunde, falls im Mietschein
nicht anders vereinbart. Darüberhinausgehende Leistungen der IT@BUSINESS sind
gegebenenfalls im Mietschein festzulegen und gesondert zu vergüten.
(3) Die Anlieferung der Mietsache sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
erfolgen zu den im Mietschein festgelegten Zeitpunkten.
(4) Der Kunde hat vor der Anlieferung der Mietsache die ihm von der IT@BUSINESS zuvor
rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die
für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache
erforderlich sind.
(5) Auf Wunsch des Kunden erbrachte Beratungsleistungen der IT@BUSINESS, die über
die Mitteilung der räumlichen und technischen Voraussetzungen nach vorstehendem
Absatz 4 hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Einzelheiten hierzu werden im
Mietschein geregelt. Sofern im Mietschein keine diesbezügliche Regelung getroffen ist,
werden Beratungsleistungen nach den aufgewendeten Stunden nach Maßgabe der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preisliste der IT@BUSINESS vergütet.
4. MIETZINS
(1) Die vom Kunden zu leistende Miete ist im Mietschein festgelegt. Soweit im
Mietschein nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die dort angegebenen Preise
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift
entstehen, gehen zulasten des Kunden.
(3) Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren
Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist
gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
(4) Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der
Mietsache sind gesondert zu vergüten.
(5) Die Miete ist monatlich im Voraus binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu
bezahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Lieferung der Mietsache,
oder wenn die Inbetriebnahme Vertragsbestandteil ist mit Herbeiführung der
Betriebsbereitschaft durch die IT@BUSINESS gem. § 2. Für den Zeitraum, in dem die
Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, bis zum Anfang des nächsten Kalenderquartals,
beträgt die Miete 1,5 Monatsraten des im Mietschein vereinbarten Mietbetrages.
(6) Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen.
5. GEBRAUCH DER MIETSACHE, GEBRAUCHSÜBERLASSUNG AN DRITTE
(1) Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den
Kunden. Die Mietsache darf nur zu den im Mietschein näher bezeichneten Zwecken
verwendet werden.
(2) Der Kunde ist ohne Erlaubnis der IT@BUSINESS nicht berechtigt, den Gebrauch an
der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu
verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des
vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.
6. OBHUTS- UND DULDUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.
Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache
durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-,
Pflege- und Gebrauchsanweisungen der IT@BUSINESS, insbesondere die in dem
überlassenen Bedienungshandbuch enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm
Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder,
Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht
werden.
(2) Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten der IT@BUSINESS innerhalb
der üblichen Geschäftszeiten den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungsund Instandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des
Kunden zu wahren.
7. ÄNDERUNGEN AN DER MIETSACHE; VERÄNDERUNG DES AUFSTELLUNGSORTES
(1) IT@BUSINESS ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern
diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen
werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße
Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. IT@BUSINESS hat den Kunden über
entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.
(2) Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der
vorhergehenden Zustimmung der IT@BUSINESS. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der
Kunde auf Verlangen der IT@BUSINESS den ursprünglichen Zustand wieder her.
(3) Die Aufstellung der Mietsache an einem anderen als dem im Mietschein festgelegten
Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung der IT@BUSINESS.
IT@BUSINESS wird ihre Zustimmung nur versagen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die
eine Umsetzung für sie unzumutbar machen. IT@BUSINESS kann verlangen, dass der
Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden.
Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie
die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der
Kunde.
8. ERHALTUNGSPFLICHT DER IT@BUSINESS; RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN
(1) IT@BUSINESS ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden
Maßnahmen werden beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden
durchgeführt. IT@BUSINESS ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu
gewähren.
(2) Der Kunde hat IT@BUSINESS auftretende Mängel, Störungen oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur
der Mietsache. Hierzu ist der IT@BUSINESS ein angemessener Zeitraum einzuräumen.
Mit Zustimmung des Kunden kann IT@BUSINESS die Mietsache oder einzelne
Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der
Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
(4) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen
Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn IT@BUSINESS
ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese
fehlgeschlagen ist. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer
Umstände (z.B. §§ 323 Abs. 2,326 Abs. 5,636 BGB) entbehrlich ist. Von einem
Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist,
wenn sie von IT@BUSINESS verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird,
wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus
anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(5) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne
Zustimmung der IT@BUSINESS Änderungen an der Mietsache vornimmt oder
vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für
IT@BUSINESS unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels
haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur
Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des
Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht
ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
(1) IT@BUSINESS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils
unbeschränkt für Schäden
(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder
fahrlässigem Verhalten von IT@BUSINESS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen;
(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
(c) die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf
vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von IT@BUSINESS oder eines ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) IT@BUSINESS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht
fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solchen Pflichten,
ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erreicht werden kann oder ernstlich
gefährdet wäre, durch IT@BUSINESS oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) IT@BUSINESS haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf
das Sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung der IT@BUSINESS nach § 536a Abs. 1 BGB
wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
(5) Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende
Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen,
Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
IT@BUSINESS haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die
üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei
sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form
vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine
Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu
überprüfen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass
Datensicherungsvorrichtungen eine gelungene Datensicherung melden, obwohl eine
solche nicht erfolgt ist. Um den Erfolg einer Datensicherung mir endgültiger Sicherheit
zu überprüfen, müsste eine Rücksicherung durchgeführt werden, bei der der
Datenbestand in der (angeblichen) Sicherung wieder auf den Server aufgespielt wird.
Diese Tätigkeit dauert mehrere Stunden und ist nicht von diesem Vertrag umfasst. Hat
der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von IT@BUSINESS dies
vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. IT@BUSINESS führt diese Arbeiten gegen
Zusatzauftrag nach Aufwand durch. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste von IT@BUSINESS.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von
IT@BUSINESS im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. VERTRAGSLAUFZEIT, BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide
Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Mietverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende
eines Kalendervierteljahres, erstmals jedoch nach Ablauf der im Mietschein genannten
Mindestmietdauer, nach Abschluss dieses Vertrages ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 3 Abs. 5 sowie nach § 7 Abs. 4 dieses
Vertrages bleibt unberührt.
Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt
(4) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. RÜCKGABE
(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde der IT@BUSINESS die
Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst
auch die Handbücher.
(2) Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell
bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die
Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu
ersetzen.
(3) Sofern im Mietschein nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für
den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.
12. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es soll dann anstelle der
unwirksamen Klausel eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her
der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen von Lücken.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag über seine Wirksamkeit ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Geschäftssitz im Ausland
hat, nach Wahl der IT@BUSINESS der Sitz der IT@BUSINESS oder der Sitz des Kunden.
(4) Ergänzend gelten die Bedingungen für Hardwaremiete und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der IT@BUSINESS. Die Geltung etwaiger AGB des Kunden ist
ausgeschlossen.
13. VERSICHERUNG DER MIETSACHE
Der Mieter hat für das Objekt ab Übergabedatum während der gesamten Laufzeit des
Vertrages auf eigene Kosten eine Sachversicherung zum Neuwert gegen die Risiken des
Unterganges, Verlustes, Beschädigung oder Entwendung abzuschließen und bis zur
vertragsgemäßen Rückgabe aufrechtzuerhalten.
TEIL H – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR HOTLINELEISTUNGEN
Diese besonderen Bedingungen für Hotlineleistungen gem. Teil H gehen, soweit sie von
diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrags ist das Vorhalten einer Hotline zur Beantwortung von
Anfragen und Fehlermeldungen des Kunden. Diese Bedingungen gehen den allgemeinen
Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. LEISTUNGEN VON IT@BUSINESS
(1) IT@BUSINESS unterhält während der normalen betriebsgewöhnlichen Arbeitszeit,
derzeit von montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr außer an Feiertagen in
Baden-Württemberg sowie am 24.12. und 31.12., eine Hotline, die telefonisch sowie per
Fax oder E-Mail erreichbar ist. An diese Hotline kann der Kunde Meldungen und Anfragen
richten. Aufgrund der Meldungen des Kunden löst diese Hotline nach grober Sichtung
der Meldung die geeignete Reaktion seitens IT@BUSINESS aus. Im Falle von Fehlern an
Hardware oder Software wird IT@BUSINESS die Fehler unverzüglich an den Hersteller
melden.
Daneben ist der Kunde auch berechtigt, durch die nachstehend definierte autorisierte
Person Fragen zur Anwendung von Hardware und Software zu stellen.
(2) Eine Gewährleistung für die Erreichbarkeit der Hotline wird nicht übernommen, da es
nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Blockaden durch Meldungen anderer
Anwender kommt.
3. AUTORISIERTER ANSPRECHPARTNER
Der Kunde benennt eine autorisierte Person (Ansprechpartner). Diese Person ist allein
berechtigt, seitens des Kunden Anfragen an IT@BUSINESS zu richten. Diese Person kann
mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich geändert werden, in Notfällen auch
kurzfristiger. Der Ansprechpartner hat zuvor erfolgreich an einer Schulung an den
vertragsgegenständlichen Hardware- und Softwareprodukten durch IT@BUSINESS
teilzunehmen. Gegebenenfalls ist diese Schulung kurzfristig nachzuholen.
4. BEARBEITUNGSZEIT
IT@BUSINESS wird zu bearbeitende Meldungen innerhalb einer angemessenen Frist
bearbeiten. Wünscht der Kunde eine feste Beseitigungszeit, legen die Vertragspartner
dies im Angebot fest und berücksichtigen dies auch bei der Vergütung.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingunge
V 01-04-2026

