Mietbedingungen


ITB Bedingungen für die Miete von Hardware


it@business GmbH & Co. KG
Balgheimer Str. 44
78549 Spaichingen


§ 1 Vertragsgegenstand
IT@BUSINESS vermietet dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Mietschein im Einzelnen bezeichnete Hardware, nachstehend „die Mietsache“. Der Kunde erhält ein Bedienungshandbuch in der jeweils vom Hersteller zur Verfügung gestellten Form. Dies kann auch in fremden Sprachen der Fall sein oder nur elektronisch oder als Onlinehilfe zur Verfügung stehen.


§ 2 Anlieferung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
(1) IT@BUSINESS liefert die in § 1 bezeichnete Mietsache zu dem im Mietschein angegebenen Aufstellungsort. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei persönlicher Auslieferung durch IT@BUSINESS trägt der Kunde die Anfahrtskosten.
(2) Die Kosten für die Inbetriebnahme der Mietsache trägt der Kunde, falls im Mietschein nicht anders vereinbart. Darüberhinausgehende Leistungen der IT@BUSINESS sind gegebenenfalls im Mietschein festzulegen und gesondert zu vergüten.
(3) Die Anlieferung der Mietsache sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft erfolgen zu den im Mietschein festgelegten Zeitpunkten.
(4) Der Kunde hat vor der Anlieferung der Mietsache die ihm von der IT@BUSINESS zuvor rechtzeitig mitgeteilten räumlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Mietsache erforderlich sind.
(5) Auf Wunsch des Kunden erbrachte Beratungsleistungen der IT@BUSINESS, die über die Mitteilung der räumlichen und technischen Voraussetzungen nach vorstehendem Absatz 4 hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Einzelheiten hierzu werden im Mietschein geregelt. Sofern im Mietschein keine diesbezügliche Regelung getroffen ist, werden Beratungsleistungen nach den aufgewendeten Stunden nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preisliste der IT@BUSINESS vergütet.


§ 3 Miete
(1) Die vom Kunden zu leistende Miete ist im Mietschein festgelegt. Soweit im Mietschein nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die dort angegebenen Preise jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden.
(3) Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
(4) Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten.
(5) Die Miete ist monatlich im Voraus binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Lieferung der Mietsache, oder wenn die Inbetriebnahme Vertragsbestandteil ist mit Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch die IT@BUSINESS gem. § 2. Für den Zeitraum, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, bis zum Anfang des nächsten Kalenderquartals, beträgt die Miete 1,5 Monatsraten des im Mietschein vereinbarten Mietbetrages.
(6) Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 4 Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden. Die Mietsache darf nur zu den im Mietschein näher bezeichneten Zwecken verwendet werden.
(2) Der Kunde ist ohne Erlaubnis der IT@BUSINESS nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.

§ 5 Obhuts- und Duldungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen der IT@BUSINESS, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(2) Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten der IT@BUSINESS innerhalb der üblichen Geschäftszeiten den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.

§ 6 Änderungen an der Mietsache; Veränderung des Aufstellungsortes
(1) IT@BUSINESS ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. IT@BUSINESS hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.
(2) Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der IT@BUSINESS. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf Verlangen der IT@BUSINESS den ursprünglichen Zustand wieder her.
(3) Die Aufstellung der Mietsache an einem anderen als dem im Mietschein festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung der IT@BUSINESS. IT@BUSINESS wird ihre Zustimmung nur versagen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Umsetzung für sie unzumutbar machen. IT@BUSINESS kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der Kunde.

§ 7 Erhaltungspflicht der IT@BUSINESS; Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) IT@BUSINESS ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. IT@BUSINESS ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
(2) Der Kunde hat IT@BUSINESS auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist der IT@BUSINESS ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann IT@BUSINESS die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
(4) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn IT@BUSINESS ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z.B. §§ 323 Abs. 2,326 Abs. 5,636 BGB) entbehrlich ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie
von IT@BUSINESS verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(5) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der IT@BUSINESS Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für IT@BUSINESS unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.


§ 8 Haftungsbeschränkungen
(1) IT@BUSINESS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von IT@BUSINESS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
(c) die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von IT@BUSINESS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) IT@BUSINESS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solchen Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erreicht werden kann oder ernstlich gefährdet wäre, durch IT@BUSINESS oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) IT@BUSINESS haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das Sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung der IT@BUSINESS nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(5) Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
IT@BUSINESS haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass Datensicherungsvorrichtungen eine gelungene Datensicherung melden, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Um den Erfolg einer Datensicherung mir endgültiger Sicherheit zu überprüfen, müsste eine Rücksicherung durchgeführt werden, bei der der Datenbestand in der (angeblichen) Sicherung wieder auf den Server aufgespielt wird. Diese Tätigkeit dauert mehrere Stunden und ist nicht von diesem Vertrag umfasst. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von IT@BUSINESS dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. IT@BUSINESS führt diese Arbeiten gegen Zusatzauftrag nach Aufwand durch. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von IT@BUSINESS.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von IT@BUSINESS im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Mietverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, erstmals jedoch nach Ablauf der im Mietschein genannten Mindestmietdauer, nach Abschluss dieses Vertrages ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 3 Abs. 5 sowie nach § 7 Abs. 4 dieses Vertrages bleibt unberührt.
Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
(4) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 10 Rückgabe
(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde der IT@BUSINESS die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die Handbücher.
(2) Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
(3) Sofern im Mietschein nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.


§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
11.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es soll dann anstelle der unwirksamen Klausel eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen von Lücken.
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Geschäftssitz im Ausland hat, nach Wahl der IT@BUSINESS der Sitz der IT@BUSINESS oder der Sitz des Kunden.
11.4 Ergänzend gelten die Bedingungen für Hardwaremiete und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT@BUSINESS. Die Geltung etwaiger AGB des Kunden ist ausgeschlossen.


§ 12 Versicherung der Mietsache
Der Mieter hat für das Objekt ab Übergabedatum während der gesamten Laufzeit des Vertrages auf eigene Kosten eine Sachversicherung zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes, Beschädigung oder Entwendung abzuschließen und bis zur vertragsgemäßen Rückgabe aufrechtzuerhalten.


Stand: 17.04.2025